Neues aus dem Gemeinderat, März 2025
31. März 2025
Bestätigung der Wahl der Kommandanten der Ortsfeuerwehr Meiling
Einstimmig wurden Jörg Altmann und Alfons Ludwig als erster bzw. stellvertretender Kommandant der Meilinger Ortsfeuerwehr bestätigt.
Biotopverbund für Amphibien
Ohne Gegenstimmen wurde ein Vertrag mit der Heinz-Sielmann-Stiftung gebilligt, wonach dieser ein Flurstück in der Gemarkung Meiling zur Anlage und Pflege eines Amphibiennassbereichs für 10 Jahre überlassen wird. Für die Gemeinde fallen dadurch keine Kosten an.
Neufassung der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung
Während sich die Friedhofssatzung unproblematisch darstellte und einstimmig verabschiedet wurde, löste die Neufestsetzung der Gebühren, die seit 2017 erhoben werden und nicht kostendeckend sind, eine umfangreiche Diskussion aus. Da die alte Kostenerfassung nicht vollständig war und deutliche Kostensteigerungen zu verzeichnen waren, wiesen die neuen kostendeckenden Gebühren Steigerungen - je nach Grabart - zwischen 80% und 300% auf. Der Antrag der FDP, in Anbetracht der desolaten Haushaltslage der Gemeinde die neuen Gebühren in vollem Umfang anzuwenden, wurde nur von 6 Stimmen unterstützt. Mit 12:8 Stimmen wurde beschlossen, nur 80% der gemeindlichen Kosten weiterzuberechnen.
Vereinbarung mit der Deutschen Bahn für die Neugestaltung des Bahnübergangs "An der Beermahd"
Der zweigleisige Ausbau der S-Bahnstrecke zwischen Seefeld-Hechendorf und Steinebach erfordert endlich die schon lange überfällige Neugestaltung des Bahnübergangs. Fußgänger- und Radverkehr werden getrennt von der verbreiterten Querung der Gleise für den PKW-Verkehr. Glücklicherweise ist dies wegen der Notwendigkeit dieser Maßnahme für die zweigleisige Bahnstrecke ohne Kostenbeteiligung der Gemeinde.
Bebauungspläne Wörthseeufer, Teile Nord und Süd
Auch nach der erneuten Auslegung dieser Pläne wegen vorangegangener Änderungen gab es erneuten Anpassungsbedarf durch Einwendungen des Landratsamts und von Anliegern. Es bleibt zu hoffen, dass nach der nun wieder erforderlichen Auslegung im verkürzten Verfahren diese kritischen Bebauungspläne verabschiedet werden können und von einem Rechtsstreit verschont bleiben.