Dr. Oswald Gasser

Freie Demokraten FDP Seefeld

Neues aus dem Gemeinderat, Juli 2024

29. Juli 2024

Wiederaufnahme der Planung eines neuen Rathauses

Von 2012 bis 2014 wurde bereits ein Wettbewerb für ein neues Rathaus in Seefeld neben dem Krankenhaus durchgeführt und für den Siegerentwurf die Ausführungsplanung begonnen. Ein Bürgerentscheid beendete diese Planung im Oktober 2014 und die Gemeindeverwaltung zog anschließend in die Räume des Technologieparks. Die beabsichtigte Zusammenführung der Seefelder Klinik mit der Schindlbeck-Klinik in Herrsching bietet die Möglichkeit, mittelfristig das gesamte Gelände neu zu beplanen und dabei auch wieder einen Rathausneubau vorzusehen. Während das Klinikgelände nicht der Gemeinde gehört, gibt es daneben ein gemeindeeigenes Grundstück, das für einen Rathausneubau verwendet werden kann. Eine Arbeitsgruppe soll jetzt definiert werden, die sich mit den Möglichkeiten einer Neuplanung befassen soll.

Neuer Wahlmodus für den Seniorenbeirat

Die Verwaltung und der amtierende Seniorenbeirat haben eine neue Satzung erstellt, nach der die Seniorenbeiräte von den Gemeinderäten gewählt werden, falls mehr als 5 Kandidaten antreten. Sonst werden alle Bewerber vom Gremium ernannt. Das Seniorenalter wird von 60 auf 65 Jahre angehoben und die Wahlperiode von 5 auf 4 Jahre reduziert. Die neue Satzung wurde einstimmig verabschiedet.

Planfeststellungsverfahren für den zweigleisigen S-Bahnausbau zwischen Seefeld und Steinebach

Bis zum 29. August 2024 können die Gemeinde und die Öffentlichkeit Einwände gegen die Planung gemäß den offengelegten Planunterlagen vorbringen. Von Seiten der Anlieger, die durch hohe Lärmschutzwände und Einschränkungen bei der Bepflanzung des bahnkörpernahen Teils ihrer Grundstücke belastet sind, wurde die Gemeinde aufgefordert, auch deren Argumente mit vorzutragen. Die Gemeinde Seefeld selbst muss Grundstücke an die Bahn abtreten und eine angemessene Vergütung sicherstellen. Die Verwaltung erklärte sich bereit, kurzfristig eine Gesprächsrunde mit Vertretern der Bahn und den betroffenen Anliegern einzuberufen. Von der Verwaltung wurde betont, dass jeder betroffene Anlieger auf jeden Fall eine eigenständige Eingabe zur Wahrung seiner Rechte vornehmen sollte. Auch die Gemeinde wird eine Stellungnahme einreichen.

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